Meine Bestattung. Reicht da kein Sparbuch?

Im Pflegefall kann es sein, dass das Sozialamt verlangt, dass Ihr Sparkonto
aufgelöst wird.


Schützen Sie Ihr Geld mit einer Bestattungsvorsorge.
Schon zu Lebzeiten sollte man sich mit dem Sterben und dem Tod auseinandersetzen und die
Bestattung regeln. Gerade in Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit ist eine sichere Hinterlegung
des Geldes für die Bestattung wichtig.
Man sollte schon frühzeitig den äußeren Rahmen der Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst
die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den
Angehörigen die Sorge, in Zeiten der Trauer sich auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu
müssen. Auch vermeidet man mögliche familiäre Streitigkeiten über den mutmaßlichen Willen des
Verstorbenen.

Meine Bestattung. Reicht da kein Sparbuch?
Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da kein Sparbuch“? Von
einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur
abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer
Pflegebedürftigkeit, welche nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist,
könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im
Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den
Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die vorgesehene Bestattung verwenden.

Welche Form der Bestattungsvorsorge ist also zweckmäßig?
Bestatter bieten sogenannte Bestattungsvorsorge‐Beratungen an. Gemeinsam mit dem Kunden
werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig
sein sollen. Beratung und Vorsorgevertrag sind kostenlos. Zu den Punkten, die in einem
Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd‐ oder
Feuerbestattung, der Grabart, dem Blumenschmuck, der Trauerfeier und vielem mehr.
Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn,
langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens
den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dafür gibt es im Grunde nur zwei sichere Möglichkeiten:
Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge
Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Der Kunde zahlt, ausgehend vom
Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in einen Treuhandvertrag ein.
Dieses wird als Treuhandvermögen sicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird dieses Geld dann
an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt.
Die Alternative dazu ist die Sterbegeldversicherung. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die
nicht älter als 70 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung
eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies
interessant. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden
Wartezeiten auch bei Suizid oder bei Unfalltod sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt.

Gute Bestattungsvorsorge braucht finanzielle Sicherheit!
Der Vorteil einer Treuhandanlage oder einer Sterbegeldversicherung ist zudem, dass die Einlagen bis
zu einer angemessenen Höhe und im Rahmen der Ortsüblichkeit im Bedarfsfall vom Sozialamt nicht
angetastet werden dürfen!

Weitere Informationen
Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Stephan Neuser, Generalsekretär
Cecilienallee 540474 Düsseldorf
Tel.: +49 211 / 16 00 8 – 10
Fax: +49 211 / 16 00 8 – 60
E-Mail: info@bestatter.de
Internet: www.bestatter.de

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